Händler ohne Bargeschäft brauchen hier nicht weiter zu lesen. Alle anderen Händler sollten überprüfen, ob sie ab dem 1.1.2017 rechtskonform verkaufen.
Am 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsfrist zur Nutzung von Kassen ohne Fiskalspeicher gemäß den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) aus.
Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2017 im Bargeschäft nur noch Kassen betrieben werden dürfen, die über einen so genannten Fiskalspeicher mit Exportschnittstelle für die Analysesoftware der Finanzverwaltung verfügen.
Diese Vorschrift betrifft auch Ladenwaagen, die als Kassenwaagen verwendet werden.
Da bei Missachtung dieser Vorschrift Sanktionen in Form von Bußgeldern und Hinzuschätzung drohen, sollten Sie jetzt handeln, wenn Sie betroffen sind.
Eine preisgünstige Waage mit Fiskalspeicher ist die preisrechnende Ladenwaage CAS CT.
Die CAS CT mit Fiskalspeicher und Flachanzeige ist bei waagenwelt bereits ab 699,– EUR inkl. Umsatzsteuer erhältlich.